Presseerklärung vom 05.03.2007 Eine im Sinne des Anlegerschutzes erfreuliche Fortentwicklung erfährt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit Urteil des Banksenats vom 19.12.2006. Danach hat eine Bank, die Fondsanteile empfiehlt, darauf hinzuweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen als Ausgabeaufschläge und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält. Die Aufklärung sei notwendig, um den darin zu sehenden Interessenkonflikt […]