Presseerklärung vom 10.01.2007
Empfindliche Niederlage für ausländischen Broker Pershing und
Erfolg versprechender Weg zur Inanspruchnahme eines solventen Schuldners auch bei Vermögensverfall der inländischen Mitverursacher von Schäden bei Kapitalanlagen
Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, betreibt die gerichtliche Inanspruchnahme der in New Jersey, USA, ansässigen Firma Pershing LLC auf Schadensersatz wegen Verlusten eines ehemaligen Kunden der Vermögensverwaltung New York Broker Deutschland AG, Düsseldorf, bei Kapitalanlagen an amerikanischen Börsen seit 1997.
Im Vertrauen auf die Empfehlung der inländischen Vermögensverwaltung hatte der Geschädigte dem Broker erhebliche Vermögenswerte anvertraut. Entgegen den Anpreisungen eines ertragreichen Wirkens der Vermögensverwaltung kam es zu einschneidenden Verlusten. Nach dem Ende des Börsenbooms schlitterte die New York Broker Deutschland AG in das Insolvenzverfahren. Die früheren Vorstände Bergmann und Dr. Bimberg, die Gast waren in Fernsehsendungen und Erwähnung in Wirtschafts- und Finanzzeitschriften gefunden haben, sollen ihre Wohnsitze verlegt haben ins benachbarte Ausland. Es darf bezweifelt werden, dass es gelingen würde, das mutmaßlich nicht unbeträchtliche Vermögen der treibenden Kräfte der Vermögensverwaltung Schadensersatz suchenden ehemaligen Kunden zugute kommen zu lassen.
Rechtsanwalt Graf konnte in Erfahrung bringen, dass ohne Wissen des ehemaligen Kunden die New York Broker Deutschland AG und Pershing rahmenvertraglich verbunden waren. Bestandteil soll nach eigenem Bekunden des Brokers bereits seit 1993 die Vereinbarung gewesen sein, dass Pershing vom Kunden angeblich an die Vermögensverwaltung zu entrichtende und von dieser der Höhe nach festgesetzte Gebühren in den vom Broker geführten Konten berechnete und einzog, sodann davon geringe eigene Gebühren abzog und den weit überwiegenden Teil an die Vermögensverwaltung auskehrte.
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKT KAPITALANLAGENRECHT
Da der Kunde über diese Praxis nicht informiert war, sah sich in einem von der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte geführten Arrestverfahren ein inländisches Gericht veranlasst, auf eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Broker Pershing zu erkennen und bestätigte durch Urteil einen 2004 erlassenen Arrest, der eine Lösungssumme im siebenstelligen EURO-Bereich vorsah. Das Urteil übertrug die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Kick-Back-Fällen in Bankenkreisen auf das vom Broker Pershing zugelassene Verfahren und folgte damit der Argumentation von Rechtsanwalt Jens Graf, obwohl Land- und Oberlandesgericht Düsseldorf kurz zuvor in einer Reihe von (nicht von der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte begleiteten) Rechtsstreiten noch zugunsten von Pershing geurteilt hatten.
Die überzeugende Entscheidung des Arrestgerichts ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum wirtschaftlichen Erfolg der Mandantin und sollte den mutmaßlich tausenden anderen Kunden, die über die New York Broker Deutschland AG oder eine Vielzahl anderer inländischer Vermittler, Berater und/oder Vermögensverwalter in Geschäftsbeziehungen zum Broker Pershing kamen, Mut machen, Vermögensverluste, die sie erlitten, nicht auf sich beruhen zu lassen. Die Bereitschaft der Rechtsprechung, in Fällen wie diesem das mit der Vermögensverwaltung oder einem sonstigen Dienstleister zusammen arbeitende in- oder ausländische Finanzinstitut auf Schadensersatz haften zu lassen, unabhängig davon, ob es die Anlageentscheidung für den Geschädigten beeinflusst hat oder allein die deutsche Adresse die Fehlspekulationen verursachte, ist begrüßenswert und veranlasst die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte erneut, auf die in weiten Kreisen von Kapitalanlegern unbekannte Möglichkeit aufmerksam zu machen, für vergleichbare Schäden, selbst wenn sie viele Jahre zurückliegen, Broker, Banken und Sparkassen haften zu lassen.
Zum Umfang der Ersatzpflicht für die nicht selten erheblichen Verluste gehört auch der Ausgleich für die unterbliebene Anlage bei einem seriösen Verwalter. Anders als bei Vermögensverwaltern, die häufig finanziell nicht leistungsfähig sein dürften, ist bei der Inanspruchnahme einer Bank oder eines Brokers überwiegend kein nennenswertes Bonitätsrisiko zu befürchten. Bei kundiger rechtlicher Begleitung sind die Erfolgsaussichten der Inanspruchnahme nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Jens Graf überdurchschnittlich hoch.
Düsseldorf, den 10.01.2007
Jens Graf Rechtsanwälte
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf
Telefon-Nr.: 0211 86322525
Telefax-Nr.: 0211 86322555
E-Mail: Jens.Graf@t-online.de
Verantwortlich und Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jens Graf
Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte
Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Jens Graf, veröffentlichte erstmals 1989 zum Thema Kapitalanlagenrecht in einer juristischen Fachpublikation und ist seitdem regelmäßig mit diesem Rechtsgebiet befasst.
Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Die Betrauung mit dem Ziel der Erhaltung oder Rekonstruktion von Vermögen erstreckt sich u. a. auf die Beratung bei Vertragsgestaltungen, die außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen in- und ausländische Adressen über die Vertretung in Schieds- und Schlichtungsverfahren bis hin zu klassischen Prozessen vor allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten.
Seit 1994 betraut Graf gelegentlich auch Massenschadensfälle gegen in- und ausländische Adressen und wirkt mehrfach an Gerichtsverfahren mit, die zu einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes führen.
Die aus der mehrjährigen Befassung mit einer Vielzahl individueller Mandate erlangten Erfahrungen fließen ein in jedes aktuelle und zukünftige Mandat und finden Ausdruck in der Fokussierung auf insbesondere die Vertretung von natürlichen Personen, die bei der Inanspruchnahme von Verwaltungs-, Beratungs- und sonstigen Diensten von Vermögensverwaltungen, Anlageberatungen, Brokern, Sparkassen, Banken und Vermittlern unterschiedlichster Kapitalanlagen im In- und Ausland Schäden erlitten haben. Besonderer Wert wird gelegt auf die den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Klienten gerecht werdende Beratung und Vertretung.
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Jens Graf ist seit Jahren Gegenstand der Berichterstattung der etablierten inländischen Wirtschaftspresse, wie jüngst dem Manager Magazin, Ausgabe 10/2006.
Mit mehr als 17 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers fühlt sich die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt auf der Königsallee in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich unabhängig mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung der Erhaltung vorhandenen und Rekonstruktion verlorenen Vermögens durch die entschlossene Inanspruchnahme aller in Frage kommenden Anspruchsgegner.